Exo-Tec


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AGB

Exo-Tec, Heilbrunn Str. 2, 49419 Wagenfeld

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Exo-Tec und ihren Kunden.

§ 1. Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns geschlossenen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
1.2
Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Exo-Tec hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsabschluss

2.1
Die Darstellung des Sortiments in Katalogen, Prospekten oder im Internet von Exo-Tec stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Katalog dar. Die Bestellung aus diesem Sortiment bewirkt noch keinen Vertragsschluss.
2.2
Der Kunde erklärt durch Absendung einer Bestellung mit vollständig auszufüllenden Angaben verbindlich sein Vertragsangebot bezüglich der von ihm gewünschten Waren / Dienstleistungen. Exo-Tec wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden erfolgt vor Versendung der Waren per Telefon und / oder E-Mail und / oder Fax.
2.3
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren / Dienstleistungen. Im Falle nicht ordnungsgemäßer oder nicht richtiger Selbstbelieferung erfolgt eine Lieferung nicht oder nur teilweise. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert.
2.4
Änderungen der angegebenen Größen, Farben, Verpackungen, Ausführungen oder des Rohmaterials bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese handelsüblich und zumutbar sind.
2.5
Bei Abweichungen zwischen Bestellung und Lieferung sind Sie verpflichtet, uns Unstimmigkeiten innerhalb 2 Wochen mitzuteilen. Unternehmer haben nach § 377 HGB eine sofortige Rügepflicht.
2.6
Bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 3. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Exo-Tec, Melanie Hartwig, Heilbrunn Str. 2, 49419 Wagenfeld, Tel.: 05444 9943841, E-Mail: melhartwig@aol.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
--- ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG ---

§ 4. Preise, Fälligkeit, Zahlung und Verzug
4.1
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer.
Versandkosten und Verpackung werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Die Rechnungsbeträge sind zahlbar vorab via Überweisung oder Paypal. Bezahlung bar bei Abholung ist nach Absprache möglich.
4.2
Kommt der Kunde in Verzug, ist Exo-Tec berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. den an diesem Tage üblichen Dispositionskreditzinsen zu verlangen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, einen niedrigeren Verzugszinssatz nachzuweisen. Rücklastschriften werden mit Euro 10.00 pauschaler Bearbeitungsgebühr belegt. Muss der Betrag durch ein Inkassobüro eingetrieben werden, ist Exo-Tec berechtigt Euro 50,00 als pauschale Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Das Recht von Exo-Tec, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt wie das Recht des Kunden, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
4.3
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Eigentumsvorbehalt
5.1
Bei Verbrauchern behält sich Exo-Tec das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages vor. Bei Unternehmern behält sich Exo-Tec das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, Exo-Tec einen Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte, sowie eine etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Dritte sind auf das Vorbehaltseigentum von Exo-Tec hinzuweisen.
5.3
Exo-Tec ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 5.2 dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5.4
Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Exo-Tec bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Exo-Tec nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Exo-Tec behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 6. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang

6.1
Angaben über Liefertermine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht schriftlich zugesagt wurden. Lieferverzögerungen, die von uns nicht zu vertreten sind, begründen keinen Verzug
sondern verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung.
6.2
Im Falle des Verzugs ist unsere Haftung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung beschränkt.
Befinden Sie sich in Annahmeverzug so sind wir berechtigt, 25 % des Auftragswertes als pauschalen Schadenssatz zu verlangen, es sei denn, dass Sie uns einen geringen Schaden nachweisen.
6.3
Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Sollten Sie an einer Teillieferung kein Interesse haben, so soll die Ware Ihrerseits nicht geöffnet werden, bis die restliche Ware eingetroffen ist. Ansonsten hätten Sie für den Fall des Rücktritts den eventuell eintretenden Wertverlust zu tragen.
6.4
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe an den Verbraucher/Versanddienst über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme der Ware ist.

§ 7. Gewährleistung und Haftung
7.1
Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Exo-Tec ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern hat zunächst Exo-Tec die Wahl, Gewähr für Mängel der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
7.2.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrags oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Natürliche Eigenschaften und Schwankungen in natürlichen Artikeln stellen keinen Mangel dar.
7.3
Verbraucher sind verpflichtet, Exo-Tec über offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel festgestellt wurde, schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Mängelanzeige bei Exo-Tec. Unterlässt der Verbraucher die Mängelanzeige, erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Mangelfeststellung sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.
7.4
Exo-Tec behält sich für den Fall einer unbegründeten Mängelrüge vor, den Kunden zum Ersatz der daraus entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.
7.5
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Exo-Tec auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Exo-Tec. Gegenüber Unternehmern haftet Exo-Tec bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

§ 8. Datenschutz
8.1
Exo-Tec nutzt die personenbezogenen Daten aus dem Vertragsverhältnis nur zum Zweck der Vertragsabwicklung. Diese Daten dürfen ohne weitere Kundenabsprachen dauerhaft gespeichert werden. Die Kundendaten werden nur berechtigten Personen innerhalb des Unternehmens zugänglich gemacht. Eine weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen.
8.2
Die Weitergabe der Kundendaten ist zulässig, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise nicht erfüllt.
Die temporäre Weitergabe der Kundendaten zum Zwecke der Überprüfung an die Kreditreform ist jederzeit zulässig.
Bei Zahlungsverzug ist die dauerhafte Übermittlung aller Vertragsdaten des Vorganges zulässig.

§ 9. Schlussbestimmungen
9.1
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
9.2
Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Exo-Tec.
Exo-Tec wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.
9.3
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
9.4
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bottrop. Dasselbe gilt, wenn der Lieferant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen unterliegen ausschließlich Deutschem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

Ihr Exo-Tec Team


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